Informationen zum Übergang GS Schroeterschule zur weiterführenden Schule
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte des 4. Jahrgangs,
mit Beginn des neuen Schuljahres wechselt Ihre Tochter/Ihr Sohn an eine der weiterführenden Schulformen, wie beispielsweise die IGS oder das Gymnasium. Sie entscheiden in eigener Verantwortung, an welcher Schule Sie Ihr Kind anmelden. Auch bei einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung entscheiden die Erziehungsberechtigten, welche Schulform die Schülerin/der Schüler besucht.
Die Grundschule bietet Ihnen im 4. Schuljahrgang zwei Beratungsgespräche an, um sie über die individuelle Lernentwicklung Ihres Kindes zu informieren, und um über die Wahl der weiterführenden Schulformen und Bildungsgänge (§ 59 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Schulgesetz) zu beraten.
Die Schülerin oder der Schüler ist in die Beratung einzubeziehen (Nr. 6.2 des Erlasses „Die Arbeit in der Grundschule). Das erste Gespräch findet zum Halbjahreswechsel statt, ein zweites nach den Osterferien bei Bedarf. Auf Wunsch erhalten Sie dann eine Schullaufbahnempfehlung für Ihr Kind.
Grundlage dieser Gespräche sind der Leistungsstand, die Lernentwicklung während der Grundschulzeit, das Arbeits- und Sozialverhalten und bisherige Erkenntnisse aus den Elterngesprächen.